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   BGH, 28.09.1962 - V ZR 8/61   

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BGH, 28.09.1962 - V ZR 8/61 (https://dejure.org/1962,298)
BGH, Entscheidung vom 28.09.1962 - V ZR 8/61 (https://dejure.org/1962,298)
BGH, Entscheidung vom 28. September 1962 - V ZR 8/61 (https://dejure.org/1962,298)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 158
    Zulässigkeit einer Potestativbedingung

Papierfundstellen

  • MDR 1963, 37
  • DNotZ 1963, 230
  • WM 1962, 1399
  • BB 1962, 1303
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (13)

  • RG, 21.04.1937 - V 297/36

    1. Über das Wesen des Ankaufsrechts (Vorhand, Option) und seine Unterscheidung

    Auszug aus BGH, 28.09.1962 - V ZR 8/61
    An Hand von Entscheidungen des Reichsgerichts (RGZ 136, 132; 154, 355; 169, 65; 169, 185) sowie des Obersten Gerichtshofs für die britische Zone (DNotZ 1951, 124) führt es aus, daß sich eine einheitliche Auffassung darüber, was unter einem solchen Recht zu verstehen sei, bisher noch nicht herausgebildet habe.

    In RGZ 169, 65 werden sämtliche drei Formen erörtert (S. 70 f: bedingter Kaufvertrag, S. 71 Mitte: bindendes Vertragsangebot, S. 71 unten: Vorvertrag); in den Entscheidungen RGZ 154, 355 (S. 359) und RGZ 169, 185 (S. 188 f) geht es um Vorverträge.

  • RG, 15.04.1932 - VII 2/32

    Ist in der vertraglichen Einräumung einer "Option" auf Erfindungen und

    Auszug aus BGH, 28.09.1962 - V ZR 8/61
    An Hand von Entscheidungen des Reichsgerichts (RGZ 136, 132; 154, 355; 169, 65; 169, 185) sowie des Obersten Gerichtshofs für die britische Zone (DNotZ 1951, 124) führt es aus, daß sich eine einheitliche Auffassung darüber, was unter einem solchen Recht zu verstehen sei, bisher noch nicht herausgebildet habe.

    Die vom Berufungsgericht für seine gegenteilige Meinung angeführten beiden Entscheidungen RGZ 131, 24 und 136, 132 betrafen Sonderfälle nach § 3 des preußischen Stempelsteuergesetzes vom 27. Oktober 1924; außerdem fehlte es mindestens in der ersten Entscheidung - auf die wiederum in der zweiten Bezug genommen wird - an dem Willen zur vertraglichen Bindung (a.a.O. S. 27).

  • RG, 30.03.1942 - II 96/41

    1. Inwieweit bedürfen die Einräumung des Rechts zum Ankauf eines Grundstücks und

    Auszug aus BGH, 28.09.1962 - V ZR 8/61
    An Hand von Entscheidungen des Reichsgerichts (RGZ 136, 132; 154, 355; 169, 65; 169, 185) sowie des Obersten Gerichtshofs für die britische Zone (DNotZ 1951, 124) führt es aus, daß sich eine einheitliche Auffassung darüber, was unter einem solchen Recht zu verstehen sei, bisher noch nicht herausgebildet habe.

    In RGZ 169, 65 werden sämtliche drei Formen erörtert (S. 70 f: bedingter Kaufvertrag, S. 71 Mitte: bindendes Vertragsangebot, S. 71 unten: Vorvertrag); in den Entscheidungen RGZ 154, 355 (S. 359) und RGZ 169, 185 (S. 188 f) geht es um Vorverträge.

  • RG, 15.06.1942 - V 132/41

    Wird der Formmangel eines Vertrages, in dem sich der eine Teil zur Abgabe eines

    Auszug aus BGH, 28.09.1962 - V ZR 8/61
    An Hand von Entscheidungen des Reichsgerichts (RGZ 136, 132; 154, 355; 169, 65; 169, 185) sowie des Obersten Gerichtshofs für die britische Zone (DNotZ 1951, 124) führt es aus, daß sich eine einheitliche Auffassung darüber, was unter einem solchen Recht zu verstehen sei, bisher noch nicht herausgebildet habe.

    In RGZ 169, 65 werden sämtliche drei Formen erörtert (S. 70 f: bedingter Kaufvertrag, S. 71 Mitte: bindendes Vertragsangebot, S. 71 unten: Vorvertrag); in den Entscheidungen RGZ 154, 355 (S. 359) und RGZ 169, 185 (S. 188 f) geht es um Vorverträge.

  • RG, 18.12.1912 - V 330/12

    Pactum de emendo über Grundstücke; Form

    Auszug aus BGH, 28.09.1962 - V ZR 8/61
    Die Zulässigkeit von Verträgen, durch die sich nur der eine Teil rechtlich bindet, steht außer Zweifel (RGZ 81, 134, 137; OLG Hamburg MDR 1959, 210), und es ist kein Grund ersichtlich, weshalb für Vorverträge etwas anderes gelten sollte.
  • RG, 24.01.1910 - V 324/08

    Vorverkauf; Formvorschrift des § 313 BGB

    Auszug aus BGH, 28.09.1962 - V ZR 8/61
    Ob von diesem Grundsatz, wie das Reichsgericht in RGZ 72, 385 angenommen hat, eine Ausnahme zu machen ist, wenn die Vertragserfüllung von dem freien Entschluß des Verpflichteten (nicht des Berechtigten) abhängen soll, braucht hier nicht entschieden zu werden.
  • BGH, 31.01.1961 - V ZR 6/60
    Auszug aus BGH, 28.09.1962 - V ZR 8/61
    Der erkennende Senat hat sich ebenfalls schon mit allen drei Möglichkeiten der Ankaufsrechtseinräumung befaßt, so insbesondere in dem - unveröffentlichten - Urteil vom 22. April 1960, V ZR 187/58 mit dem bedingten Kaufvertrag (S. 5 f), im Urteil vom 13. Juli 1960, V ZR 66/59 (WM 1961, 800, 801) mit dem Unterschied zwischen Vorvertrag und bedingtem Kaufvertrag, im Urteil vom 31. Januar 1961, V ZR 6/60 (WM 1961, 353; unvollständig abgedruckt MDR 1961, 400 mit Anm. Thieme a.a.O. S. 586) sowohl mit bedingtem Kaufvertrag als auch mit einseitigem Verkaufsangebot (vgl. ferner die Ausführungen von Reineke, DNotZ 1953, 210, 212).
  • RG, 22.02.1922 - I 405/21

    Kaufvertrag; Verstoß gegen die guten Sitten

    Auszug aus BGH, 28.09.1962 - V ZR 8/61
    Denn bei den rechtlichen Beziehungen, die im vorliegenden Fall durch Ankaufsrechtsausübung seitens des Klägers entstehen sollten, würde es sich um einen Kauf handeln, aus dem - wie aus jedem gegenseitigen Vertrag - Rechte und Pflichten für beide Vertragspartner entspringen; der Kläger wäre nicht nur, worauf das angefochtene Urteil einseitig abstellt, zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet (§ 433 Abs. 2 BGB), sondern ihm erwüchse zugleich ein Anspruch auf Übereignung des gekauften Grundstücks (Abs. 1 Satz 1 a.a.O.); Verträge, bei denen mit Notwendigkeit jeder Teil zugleich Gläubiger und Schuldner ist, können somit unbedenklich unter Potestativbedingungen abgeschlossen werden (RGZ 104, 98, 100; vgl. auch Siebert/Ballerstedt a.a.O. Vorbem. 12 vor § 504 und Hense a.a.O. S. 130 f).
  • BGH, 31.10.1956 - V ZR 157/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.09.1962 - V ZR 8/61
    Auch für einen Vorvertrag fehlt es nicht völlig an Anhaltspunkten; nicht restlos vereinbar damit erscheint freilich die notariell beurkundete Erklärung des Klägers vom 30. Mai 1958 (vgl. ferner das Urteil des erkennenden Senats vom 31. Oktober 1956, V ZR 157/55, LM ZPO § 256 Nr. 40).
  • BGH, 22.04.1960 - V ZR 187/58

    Rechtliche Ausgestaltung der wirksamen Ausübung eines im Grundbuch im Wege der

    Auszug aus BGH, 28.09.1962 - V ZR 8/61
    Der erkennende Senat hat sich ebenfalls schon mit allen drei Möglichkeiten der Ankaufsrechtseinräumung befaßt, so insbesondere in dem - unveröffentlichten - Urteil vom 22. April 1960, V ZR 187/58 mit dem bedingten Kaufvertrag (S. 5 f), im Urteil vom 13. Juli 1960, V ZR 66/59 (WM 1961, 800, 801) mit dem Unterschied zwischen Vorvertrag und bedingtem Kaufvertrag, im Urteil vom 31. Januar 1961, V ZR 6/60 (WM 1961, 353; unvollständig abgedruckt MDR 1961, 400 mit Anm. Thieme a.a.O. S. 586) sowohl mit bedingtem Kaufvertrag als auch mit einseitigem Verkaufsangebot (vgl. ferner die Ausführungen von Reineke, DNotZ 1953, 210, 212).
  • BGH, 13.07.1960 - V ZR 66/59
  • RG, 05.12.1930 - VII 59/30

    Kann ein bedingter Vertragsschluß in einer Urkunde gefunden werden, worin eine

  • BGH, 16.12.1958 - VIII ZB 15/58
  • BGH, 12.05.2006 - V ZR 97/05

    Rechtsfolgen eines Vorvertrages

    Ob ein Ankaufs- oder Optionsrecht bei Grundstücken in der Form des § 313 S. 1 BGB a.F. (jetzt § 311b Abs. 1 S. 1 BGB) ausgeübt werden muss, hängt von seiner konkreten, durch Auslegung zu ermittelnden Gestaltung in dem jeweiligen Einzelfall ab (Senat, Urt. v. 28. September 1962, V ZR 8/61, LM BGB § 433 Nr. 16).
  • BGH, 28.06.1996 - V ZR 136/95

    Anforderungen an die Form der Ausübung eines Ankaufsrechts

    1. Das Berufungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, daß nach der vertraglichen Vereinbarung der Parteien sowohl die einseitige Abgabe eines bindenden Vertragsangebots als auch die Vereinbarung eines Vorvertrages oder eines bedingten Kaufvertrages in Betracht kommt und deshalb durch Auslegung zu ermitteln ist, welche rechtliche Form des Ankaufsrechts die Parteien vereinbaren wollten (BGH, Urt. v. 28. September 1962, V ZR 8/61, LM § 433 BGB Nr. 16 Bl. 2).

    Solche sog. Potestativbedingungen sind zulässig (§ 158 Abs. 1 BGB; vgl. auch § 495 Abs. 1 BGB), weil die Vertragschließenden die Absicht haben, ungeachtet der Bedingung schon eine Bindung einzugehen; der Verkäufer bindet sich endgültig, und der Käufer legt sich bereits auf den Inhalt des möglichen Vertrages fest (vgl. BGH, Urt. v. 28. September 1962, V ZR 8/61, LM § 433 BGB Nr. 16 Bl. 3, 4; vgl. ferner Staudinger/Dilcher, BGB 12. Aufl. vor § 158 Rdn. 17; MünchKomm-BGB/Kramer, 3. Aufl. vor § 145 Rdn. 45; Erman/Hefermehl, BGB, 9. Aufl. vor § 158 Rdn. 13).

    Bei einem bedingten Kaufvertrag kann nach herrschender Meinung die Ausübung des Ankaufsrechts formlos erklärt werden (BGH, Urt. v. 28. September 1962, V ZR 8/61, LM § 433 BGB Nr. 16 Bl. 3; BGH, Urt. v. 17. Mai 1991, V ZR 104/90, NJW 1991, 2698; RGZ 169, 65, 70; Soergel/Wolf, BGB 12. Aufl. § 313 Rdn. 27; Palandt/Heinrichs, BGB, 55. Aufl., § 313 Rdn. 11; Erman/Hefermehl vor § 158 Rdn. 13; vgl. auch Weber, JuS 1990, 249, 254, sowie die Übersicht bei Staudinger/Wufka, BGB 13. Bearb. § 313 Rdn. 77 m.w.N.).

  • BGH, 27.06.2001 - IV ZR 120/00

    Zuwendung eines Ankaufsrechts im Vermächtniswege; Sicherung durch Vormerkung

    Anerkannt ist jedoch, daß ein Ankaufsrecht, wenn es - wie hier - in einem aufschiebend bedingten Auflassungsanspruch besteht, der durch eine spätere Ausübungserklärung des Berechtigten zustande kommt, durch Vormerkung im Grundbuch gesichert werden kann (so für den Fall des bedingten Grundstückskaufvertrages BGH, Urteil vom 28. September 1962 - V ZR 8/61 - LM BGB § 433 Nr. 16 unter 3; Urteil vom 31. Mai 1974 - V ZR 190/72 - LM BGB § 883 Nr. 13 unter B 1; Staudinger/Gursky, BGB Januar 1996, § 883 Rdn. 77).
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